Betuwe-Linie
Planfeststellungsverfahren der Ausbaustrecke (ABS 46/2)
Grenze NL/D – Emmerich-Oberhausen
Die Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen ist ein Bindeglied des wichtigsten europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam (Niederlande) nach Genua (Italien), der auf einer Länge von 1.300 Kilometern durch das industrielle Herz Europas verläuft. Mit dem Ausbau der Strecke ABS 46/2 Emmerich-Oberhausen, das heißt mit der Erweiterung der Strecke um ein durchgehendes drittes Gleis, beabsichtigt die Deutsche Bahn (DB AG), die Verbindungen des internationalen Schienenverkehrsnetzes in der Nord-Süd-Relation zu stärken und eine Lücke im transeuropäischen Verkehrsnetz zu schließen.
Bauherr des Projektes ist die DB Netz AG, die vom Bund mit der Umsetzung beauftragt wurde. Planung und Realisierung des Vorhabens liegen in der Verantwortung der DB Projektbau GmbH.
Ansprechpartner der Deutsche Bahn AG:
Stefan Ventzke, Gesamtprojektleiter der DB Projektbau GmbH
E-Mail: stefan.ventzke@bahn.de
Telefon: 02 03 / 30 17 - 35 78, Telefax: 02 03 / 30 17 - 35 95
Mit dem förmlichen Verwaltungsverfahren der Planfeststellung werden alle rechtlich relevanten Aspekte überprüft und neu geregelt. Als Vorhabenträgerin erstellt die DB AG die Unterlagen für die einzelnen Planfeststellungsanträge. Die ABS 46/2 wird in 3 Planungs- und weiter in insgesamt 12 Planfeststellungsabschnitte unterteilt (siehe Streckenkarte). Für jeden Abschnitt wird ein separater Planfeststellungsantrag gestellt. Die Anträge werden beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Genehmigungsbehörde des Bundes eingereicht. Dem schließt sich die Zustellung und Offenlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) an.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erfolgen folgende Schritte:
- Öffentliche Auslegung der Unterlagen für 1 Monat
- Einreichen von Einwendungen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden
(bis zu 2 Wochen nach Auslegung) - Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
(bis zu 2 Monate nach Auslegung) - Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahme durch die DB AG
- Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange und DB AG
- Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde
Im Anschluss daran prüft das EBA alle Sachverhalte und erlässt die Planfeststellungsbeschlüsse.
Schematische Darstellung:
Ablauf des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Maßgebliche Gesetze zur Planfeststellung:
Auszüge aus dem Verwaltungsverfahrensrecht
Hinweis:
Sobald die für die Allgemeinheit relevanten Verfahrensschritte eingeleitet werden, wird dies in der örtlichen Presse sowie an dieser Stelle bekannt gegeben.
Streckenkarte:
Stand der Planfeststellungsverfahren im Stadtgebiet Voerde
- Planfeststellungsabschnitt Voerde (PFA 1.4):
Nach letztem Kenntnisstand befinden sich die Planfeststellungsunterlagen derzeit zur formellen Prüfung beim EBA. Die öffentliche Auslegung soll voraussichtlich nach den Osterferien durchgeführt werden. Die Deutsche Bahn beabsichtigt jedoch noch vor Offenlage der Pläne eine Informationsveranstaltung, eventuell in den Räumlichkeiten des Rathauses, durchzuführen. - Planfeststellungsabschnitt Friedrichsfeld (PFA 2.1):
Für diesen Planfeststellungsabschnitt sind die Antragsunterlagen noch nicht beim EBA eingereicht worden. Ein detaillierter Terminplan liegt hier nach Aussage der Deutschen Bahn noch nicht vor, jedoch ist man dort bestrebt, auch diese Planunterlagen im Laufe des Jahres 2012 offenzulegen.
Die vorläufigen Unterlagen der Deutschen Bahn zur Ausbauplanung können beim Planungsamt der Stadt Voerde, Herrn Dignaß (Zimmer 232) eingesehen werden.
Weitere Informationen zur ’Betuwe-Linie’:
- Das Land NRW will bis zu 100 Prozent des kommunalen Anteils bei der Beseitigung der Bahnübergänge übernehmen, wenn vor Ort ein Konsens geschaffen ist.
(Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW vom 31.03.2010) - Zukunft des Bahnübergangs Schwanenstraße
- Positionspapier der Arbeitsgruppe Betuwe vom 26.01.2010
- Grundlagenpapier der Feuerwehren im Arbeitskreis Streckensicherheit BETUWE vom 19.01.2010
- Gutachten zu aktuellen Rechtsfragen des Eisenbahn- und Immissionsschutzrechts im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen (Betuwe-Linie)erstellt von Professor Doktor Jörg Ennuschat im Dezember 2009
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.05.2009 zur Verhältnismäßigkeit von Lärmschutzmaßnahmen
- Neue Lärmschutztechnologien des Lions Förderverein Rheingoldstraße
- Hinweise des Bundesumweltamtes zum Schutz gegen Schienenlärm
- Informationen zum Thema Lärm (Umgebungslärmrichtlinie)
Die Links zu vorstehenden Informationen finden Sie rechts nebenstehend.
Der direkte Link zu dieser Seite www.voerde.de/betuwe


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