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Baugenehmigungen (Bauanträge)

Je nach Bauvorhaben teilt Ihnen die Stadt mit, auf welchem Wege Sie Ihr Bauvorhaben verwirklichen können:

  • Ein "normales" Baugenehmigungsverfahren für alle Bauvorhaben mit "besonderer Art der Nutzung" ("Sonderbauten") und für besonders schwierige Vorhaben mit umfassender bauaufsichtlicher Prüfung.

  • Ein einfaches Baugenehmigungsverfahren für Wohnbauten geringer bis mittlerer Höhe und für landwirtschaftliche Betriebsgebäude sowie für eingeschossige Gebäude.

  • Ein sogenanntes Freistellungsverfahren bei Wohngebäuden geringer bis mittlerer Höhe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
    (Die Bauordnung NRW definiert die Gebäude nach unterschiedlicher Höhe. So gehören auch dreigeschossige Wohngebäude noch zu den sogenannten Gebäuden mittlerer Höhe.)

Auch vor der Durchführung kleiner baulicher Maßnahmen sollten Sie daher bei der Stadt Erkundigungen einholen, ob das geplante Objekt genehmigt werden muss, ob es genehmigungsfrei ist und insbesondere ob es zulässig ist. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch bereits in Bau befindliche oder fertig gestellte bauliche Anlage wieder beseitigt werden muss.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die Antragsunterlagen vollständig einreichen - nur dann kann Ihr Antrag zügig bearbeitet und ein Bescheid schnell erstellt werden. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Stadt Voerde.

  • Die Baugenehmigungsverfahren

    Der Fachdienst Bauordnung hat über den Bauantrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrages in der Regel bei ihr zu entscheiden.

    Die Frist kann wegen notwendiger Beteiligung anderer Behörden oder wegen Entscheidungen über eine Befreiung oder Abweichung bis zu 6 Wochen verlängert werden.

    Nach Eingang der Unterlagen prüft die Bauaufsicht den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nur ein vollständiger Antrag kann entsprechend zügig bearbeitet werden. Nach der Abgabe Ihres Bauantrages geht Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Nicht selten werden Sie mit der Eingangsbestätigung um die Vorlage von weiteren notwendigen Unterlagen gebeten. Spätestens sobald alle erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung des Bauantrages vorliegen, beginnt die inhaltliche Prüfung des Bauantrages. Hierbei werden weitere Fachbereiche und Behörden beteiligt, damit sie die je nach Fall notwendigen Stellungnahmen, Gutachten usw. abgeben können. Abschließend fasst die Bauaufsicht die eingegangenen Stellungnahmen mit der eigenen baurechtlichen und technischen Prüfung zusammen. Dabei hat die Bauaufsicht insbesondere in den Bereichen des Immissionsschutzes, des Brandschutzes usw. über die Berücksichtigungen der Anregungen und Bedenken sowie über vorgeschlagene Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Fachbehörden zu entscheiden. Wenn das Vorhaben mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmt, kann dann die Baugenehmigung erteilt werden.

  • Die Vorlage einer Genehmigungsfreistellung

    Die Vorlage einer Genehmigungsfreistellung im sogenannten Freistellungsverfahren gilt für Wohngebäude, Stellplätze und Garagen, wenn für das Baugrundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht und die Erschließung gesichert ist.

    Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen in 1-facher Ausfertigung bei der Stadt Voerde begonnen werden, wenn der Fachdienst Bauordnung schriftlich mitgeteilt hat, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Der Beginn der Bauarbeiten ist mindestens eine Woche vorher dem Fachdienst Bauordnung schriftlich anzuzeigen.

    Die Fertigstellung ist dem Fachdienst Bauordnung ebenfalls anzuzeigen.

  • Die Kosten

    Für die Baugenehmigung im einfachen Verfahren errechnen sich die Gebühren nach den Rohbaukosten, für die landesrechtlich einheitliche Richtzahlen vorgegeben sind.

    Diese werden mit dem umbauten Raum des Gebäudes multipliziert, daraus ergeben sich die Rohbaukosten.

    Die genauen Gebühren können beim Fachdienst Bauordnung erfragt werden.

    Hinzu kommen noch die Gebühren für die Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus und für die Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung der Gebäude.

    Für die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung werden in der Regel keine Gebühren erhoben, es sei denn, dass vor Ablauf der 4-Wochen-Frist eine Mitteilung seitens des Fachdienstes Bauordnung erfolgen soll, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (sogenannte vorzeitige Baufreigabe).

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