Abmeldung bei Wegzug aus Voerde
Ab dem 01.06.2004 entfällt die Pflicht zur Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik. Auch die Auszugsbestätigung des Vermieters ist nicht mehr vorzulegen. Sie können sich an Ihrem neuen Wohnort ohne die Vorlage der Abmeldebestätigung anmelden. Geben Sie bitte bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort an, dass Sie aus Ihrer Wohnung in Voerde ausgezogen sind. Wenn Sie allerdings von Voerde in das Ausland ziehen oder Ihre hiesige Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich wie bisher innerhalb einer Woche nach Aufgabe der Wohnung bei der Meldebehörde melden.
Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann die Abmeldung ein von Ihnen Beauftragter mit Vollmacht übernehmen. (Den benötigten Vordruck finden Sie nebenstehend). Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Personalausweise der wegziehenden Personen

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