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Abmeldung bei Wegzug aus Voerde

Seit dem 01.06.2004 ist die Pflicht zur Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Sie können sich direkt an Ihrem neuen Wohnort ohne die Vorlage der Abmeldebestätigung anmelden. Die Abmeldung in Voerde erfolgt dann automatisch per Rückmeldung. Wenn Sie allerdings von Voerde in das Ausland ziehen oder Ihre hiesige Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich wie bisher innerhalb einer Woche nach Aufgabe der Wohnung bei der Meldebehörde abmelden.

Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Voerde wird die Abmeldung direkt erfasst und Sie brauchen kein Formular ausfüllen.

Sind Sie persönlich verhindert, können Sie sich für die Abmeldung auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie das vollständig ausgefüllte Formular „Abmeldung“ bzw. „Abmeldung Nebenwohnung“.     

Alternativ kann das Abmeldeformular auch mit der Post übersandt werden.

 

Benötigte Unterlagen:  

  • Personalausweis

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Zuständig

In Voerde
Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

In Friedrichsfeld
Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro Friedrichsfeld
Lessingstraße 4
46562 Voerde-Friedrichsfeld

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 7 30
Telefax: 0 28 55 / 80 - 7 35

Ansprechpartner


benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis(e)

Notwendige Formulare



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