Fahrzeugwiederzulassung
Möchten Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen, kann im Bürgerbüro der Stadt Voerde die Fahrzeugwiederzulassung beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II (kurz ZB II)
- Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte)
- Abmeldebescheinigung bzw. alter Fahrzeugschein oder neue ZB I
- gültiger HU-Prüfbericht
- gültiger AU-Prüfbericht
- Kennzeichenschild (Kennzeichenschilder)
- Halter- und Kontovollmacht (Bankverbindung des Halters)
WES-Nummernschild muss vorhanden sein!
Die Gebühr für eine Wiederzulassung beträgt mit neuen Papieren (Z BI und ZB II) 11,70 Euro. Wenn ein Fahrzeug mit alten Dokumenten wieder in Betrieb genommen werden soll, beträgt die Gebühr wie beim erstellen eines Ersatzscheines insgesamt 20,70 Euro.

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