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Lohnsteuerkarten - Wechsel der Steuerklasse (für Ehepaare)

Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, trägt die Meldebehörde auf den Lohnsteuerkarten die Steuerklassen des Vorjahres ein.

Änderungen sind vor dem 1. Januar des folgenden Jahres möglich. Ansonsten können Sie im Laufe des Jahres grundsätzlich nur einmal - spätestens bis zum 30. November - die Steuerklasse ändern lassen. Dies gilt nicht, wenn eine Änderung deshalb beantragt wird, weil ein Ehegatte kein steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht, verstorben ist, die Ehegatten sich dauernd getrennt haben oder wenn nach einer Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen wird.

Bei der Beantragung der Änderung müssen beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden, jedoch ist es nicht erforderlich, dass beide Arbeitnehmer erscheinen.

Den benötigten Vordruck finden Sie nebenstehend.

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und Zuständigkeitswechsel ab 01.01.2011

Zum 01.01.2011 wechselt die Zuständigkeit auf das Finanzamt. Wechsel der Lohnsteuerklassen können vom Bürgerbüro daher nur noch bis zum 30.11.2010 eingetragen werden.

 

Informationen zum Thema "Lohnsteuerkarte" finden Sie auf den Seiten

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