Anmeldung bei Zuzug nach Voerde
Sind Sie nach Voerde zugezogen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung anzumelden. Ab dem 01.06.2004 brauchen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abzumelden. Ebenso entfällt die Vorlage der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers.
Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann die Anmeldung ein von Ihnen Beauftragter mit Vollmacht übernehmen. (Den benötigten Vordruck finden Sie nebenstehend). Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass der zuziehenden Personen
- Falls Personen unter 18 Jahre mit zuziehen, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde / Geburtsurkunden dieser Person / Personen mit.

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