Anmeldung bei Zuzug nach Voerde
Sind Sie nach Voerde zugezogen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung anzumelden. Seit dem 01.06.2004 brauchen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abzumelden. Ebenso entfällt die Vorlage der Einzugsbestätigung des neuen Wohnungsgebers.
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Voerde wird die Anmeldung direkt erfasst und Sie brauchen kein Formular ausfüllen. Bei einer anzumeldenden Familie reicht es aus, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Anmeldung übernimmt.
Sind Sie persönlich verhindert, können Sie sich für die Anmeldung auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie das vollständig ausgefüllte Formular „Anmeldung“.
Sofern die Anmeldung schriftlich vorgenommen wird, benötigen wir eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular. Die Ausweisdokumente müssen zur Adressenänderung jedoch noch einmal persönlich vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- bei Personen unter 18 Jahre die Geburtsurkunde
- wenn Sie verheiratet sind, die Heiratsurkunde

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