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Rundfunkgebührenbefreiung

Seit dem 01.04.2005 erfolgt die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht nur noch durch die GEZ . Sie können jedoch weiterhin mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung in Ihr Bürgerbüro kommen.

Bringen Sie bitte die zur Befreiung notwendigen Originalunterlagen (z.B. Schwerbehindertenausweis usw.) mit.
Der Antrag wird dann vom Bürgerbüro der GEZ übersandt.

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Ansprechpartner


benötigte Unterlagen:

  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Weiterführende Informationen


Formulare