Hundean- und -abmeldung (steuerlich)
Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen.
Anmeldung
Im Bürgerbüro erhalten Sie ein entsprechendes An- beziehungsweise Abmeldeformular, welches direkt von den Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeitern ausgefüllt wird. Das nebenstehende Formular können Sie sich auch auf Ihren Rechner laden.
Nach der Anmeldung bekommen Sie den Steuerbescheid und die Hundemarke zugeschickt.
Informationen zur Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde.
Abmeldung
Bei der Abmeldung Ihres Hundes bringen Sie bitte die Hundmarke mit und, falls Ihr Hund eingeschläfert worden ist, eine entsprechende Bescheinigung des Tierarztes.
Steuerbefreiung / Steuervergünstigung
In einigen Sonderfällen sind Hundehalter von der Steuerzahlung befreit beziehungsweise können eine Vergünstigung in Anspruch nehmen. Auskunft darüber erteilt das Amt für Steuern und Finanzen (Bereich Steuern).
Ortsrecht der Stadt Voerde (Satzungen, Verordnungen, Beschlüsse)
| Gliederung | Titel | Vom | Stand |
|---|---|---|---|
| 224110 | Hundesteuersatzung (Dateigröße: 159,00 kB) |
19.12.1996 | 19.12.2002 |

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