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Hundean- und -abmeldung (steuerlich)

Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen.

Anmeldung

In den Bürgerbüros Voerde und Friedrichsfeld erhalten Sie ein entsprechendes An- beziehungsweise Abmeldeformular, welches direkt von den Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeitern ausgefüllt wird. Das nebenstehende Formular können Sie sich auch auf Ihren Rechner laden.

Nach der Anmeldung bekommen Sie den Steuerbescheid und die Hundemarke zugeschickt.
Informationen zur Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde.

Abmeldung

Bei der Abmeldung Ihres Hundes bringen Sie bitte die Hundemarke mit und, falls Ihr Hund eingeschläfert worden ist, eine entsprechende Bescheinigung des Tierarztes.

Steuerbefreiung / Steuervergünstigung

In einigen Sonderfällen sind Hundehalter von der Steuerzahlung befreit beziehungsweise können eine Vergünstigung in Anspruch nehmen. Auskunft darüber erteilt das Amt für Steuern und Finanzen (Bereich Steuern).

Ortsrecht der Stadt Voerde (Satzungen, Verordnungen, Beschlüsse)

Gliederung Titel Vom Stand
224110 Hundesteuersatzung
(Dateigröße: 105,00 kB)
19.12.1996 15.12.2010

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Zuständig

In Voerde
Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

In Friedrichsfeld
Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro Friedrichsfeld
Lessingstraße 4
46562 Voerde-Friedrichsfeld

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 7 30
Telefax: 0 28 55 / 80 - 7 35

Ansprechpartner


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